Ackerbau – Wetterwechsel sorgt erstmal für Entspannung
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 01.04.2022
„Abhängig von den Niederschlagsmengen führt der erfolgte Wetterwechsel zu einer Entspannung im Ackerbau und Grünland. Nach Wiedererwärmung wird es zu einem deutlichen Vegetationsschub kommen,“ so der Taubertäler Fachmann und Pflanzenschutzexperte H. Lindner im Vorfeld individuellen Praxistipps für sein Zuständigkeitsgebiet im Main-Tauber-Kreis.
Wintergetreide: Mit dem erneuten Anstieg der Temperaturen wird es wichtig werden Entscheidungen zum Wachstumsreglereinsatz zu treffen. Maßnahmen zum frühen Zeitpunkt festigen vor allem die Halmbasis. Die Wahrscheinlichkeit von Mindererträgen ist mit situationsangepassten Aufwandmengen dabei äußerst gering. Mittel der Wahl zum jetzigen Zeitpunkt sind Fabulis OD, Prodax und „Trinexac-Mittel“ wie beispielsweise Moddus und andere. Für Spätsaaten ist auch noch der Einsatz von CCC-Mitteln möglich.
Achtung: Im Gegensatz zu den anderen Wintergetreidearten ist im Dinkel nur die Anwendung von Manipulator, Countdown NT, Moddus und Prodax zugelassen.
Praxistipp: Mischungen mit Herbiziden sind vielfach möglich, intensivieren jedoch oft die Einkürzungseffekte. Deshalb empfiehlt der Mergentheimer Experte die zugelassene Wachstumsreglermenge um mindestens 20 bis 30% zu reduzieren.
Zuckerrüben: Nachdem die Rüben in unserer Anbauregion überwiegend in der 3 Märzwoche gesät wurden, hoffen wir alle, dass sie die vorausgesagten Frostnächte gut überstehen.
Achtung: Die jetztigen Niederschläge könnten mit der Einwanderung Schnecken zu zusätzlichen Problemen führen.
Praxistipp: Lockfutterstellen mit Schneckenkorn geben dabei Aufschluss über die Gefährdungs- und Besatzsituation!
Herbizideinsatz: Zeitgleich mit dem Auflauf der Rüben werden auch Unkräuter auflaufen. D.h. spätestens in der 2. Aprilwoche könnte bei passendem Wetter vielfach die erste Nachauflauf-Behandlung anstehen.
Wichtiger Hinweis zum Einsatz von Zusatzstoffen: Neu in diesem Jahr ist, dass Zusatzstoffe, d.h. Additive, Öle usw., nur eingesetzt werden dürfen, wenn diese vom BVL entsprechend gelistet sind. Die momentan gültige Liste der genehmigten Zusatzstoffe können mit jeweils tagesaktuellem Stand auf den Online-Seiten des BVL abgerufen werden: