Ackerbau – Wichtige Herbsttermine: Sperrfristen und Durchstoßen des Ackerfuchsschwanzes
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 25.10.2021
Heute hat N. Waldorf renommierte, amtliche Beraterin für den Neckar-Odenwald-Kreis, hat heute die Düngeverordnung mit der aktuell gültigen Sperrfrist Grünland im Visier. In ihren derzeitigen Empfehlungen gibt die amtliche Pflanzenschutzexpertin mit Sitz am Landwirtschaftsamt in Buchen zudem wichtige Praxisempfehlungen für den Herbizideinsatz in Getreidebeständen.
Düngeverordnung – Sperrfrist Grünland: Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird es in diesem Jahr keine Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland im Landkreis geben. Die Sperrfrist auf Grünland beginnt damit am 1.November. Gebührenpflichtige Einzelgenehmigungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Zu beachten ist, dass eine Herbstdüngung nach dem letzten Schnitt nur dann möglich ist, wenn dadurch die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte Gesamt-N-Menge im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Herbizideinsatz in Getreide: In dieser Woche scheinen nochmal günstige Bedingungen für einen Herbizideinsatz im Getreide gegeben zu sein. Die flufenacethaltigen Bodenherbizide müssen spätestens beim Durchstoßen des Ackerfuchsschwanzes ausgebracht werden. Leichte Nachtfröste bei Flufenacet sind unbedenklich, bei Boxer-und Chlortoluron-Zusätzen sollte dagegen aus Verträglichkeitsgründen im Nachauflauf keine Anwendungen vor Frösten erfolgen.
In früh gesätem und behandeltem Wintergetreide sollte eine Kontrolle über den Wirkungserfolg der Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt werden. V.a. in der Wintergerste sind notwendige Nachbehandlungen mit Axial zu Vegetationsende im Herbst sicherer in der Wirkung als Anwendungen im Frühjahr.