Ackerbau – Wichtige Hinweise und Termine
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 25.11.2019
Aus Sicht des amtlichen Pflanzenschutzberaters im Rhein-Neckar-Kreis, G. Münkel, sollten Herbizidbehandlungen in Wintergetreide spätestens morgen zum Abschluss kommen. Wenn notwendig sollten in Winterraps jetzt Propyzamidhaltige Produkte wie z.B. Kerb flo ausgebracht werden. Der erste Frost kommt meistens überraschend. In diesem Zusammenhang weist der Sinsheimer Fachmann darauf hin, dass nach der letzten Pflanzenschutzmittelanwendung die Spritze sachgerecht gereinigt werden muss. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass nicht nur die Innenreinigung, sondern auch die Außenreinigung auf dem Feld durchgeführt wird. Es darf kein Waschwasser in die Kanalisation gelangen.
Termine für die Einarbeitung von Zwischenfrüchten:
- FAKT-Begrünungen mit dem Code 40 und 41: Ab dem 21. November.
- Brachebegrünung ohne ÖVF Code 42: Ab dem 21. November.
- Brachebegrünung mit ÖVF Code 43: Ab dem 01. Januar (mulchen ab 21. November)
- Zwischenfrüchte als ÖVF Code 20: Ab dem 16. Januar
Achtung: In Wasserschutzgebieten müssen die besonderen Auflagen beachtet werden!
Hinweise zur Düngeverordnung: Bis zum 31.03.2020 muss Ihre Nährstoffbilanz für das Jahr 2019 erstellt sein. Die Grundbodenuntersuchungsergebnisse für Schläge, die größer als 1 ha sind, dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Es zählt das Kalenderjahr. Bei weiteren Fragen bitte an das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz in Sinsheim wenden.
Erosionsschutzkataster: Flächen, die als CC Wasser 1 und CC Wasser 2 eingestuft sind, dürfen zwischen dem 01.12.2019 und dem 15.02.2020 nicht gepflügt werden. Bei CC Wasser 1 Flächen entfällt diese Auflage, wenn der komplette Schlag quer zum Hang bewirtschaftet wird. Im Zweifelsfall Rücksprache mit dem zuständigen Landwirtschaftsamt halten.