Ackerbau – Winterraps im Visier und neue Anwendungsverordnung umsetzen
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 20.09.2021
Der erfahrene Taubertäler Pflanzenschutzexperte H. Lindner vom Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim rät: „Versuchen Sie, unter Beobachtung der Witterung, die Wintergerstesaat noch bis zum Monatsende hinauszuschieben – in Ackerfuchsschwanzlastigen Flächen kann es sich anbieten das Saatbeet herzurichten und somit dem Ackerfuchsschwanz anzuregen noch vor der Saat aufzulaufen. Dann kann dieser noch vor der Saat „beseitigt“ werden und steht nicht erst in der Kultur zur Bekämpfung an.“ Rapsweizen sollte gleichermaßen erst Anfang, besser Ende Oktober zur Aussaat kommen. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit den Samenvorrat an Ackerfuchsschwanz und anderen Problemunkräutern im Boden bestmöglich zu reduzieren. „Auch im Blick auf Pilzkrankheiten sind Spätsaaten auffallend gesünder als Frühsaaten,“ so der Ackerbaufachmann H. Linder vor seinen wöchentlichen, regionalen Empfehlungen.
Winterraps: Auf schwierigen Bodenverhältnissen mit fehlendem Feinerde- und hohem Tonanteil entwickeln sich die Rapsbestände und auch das Ausfallgetreide zögerlich. Ebenfalls vorhandene frohwüchsige Rapsbestände müssen dagegen in Bälde in Ihrer Entwicklung gebremst werden.
In stark wachsenden Beständen sollten vorzugsweise die Produkte Carax oder Toprex Anwendung finden. Dabei sind auch Mischungen mit Tilmor bzw. Folicur möglich. Die Aufwandmengen sollten dabei an die jeweilige Situation angepasst werden. In sehr inhomogenen Beständen sollte auch eine Wachstumsreglermaßnahme erfolgen, dann aber in geringeren Dosierungen bspw. 0,6 Liter/ha Folicur o.ä. /Tilmor. Die Bordüngung bietet sich bei dieser Überfahrt an. Sofern noch Runway oder Belkar zum Einsatz kommen, muss dies i.d.R. jetzt ebenfalls erfolgen. Während bei Runway vielfältige Mischungen möglich sind, raten wir bei Belkar zur Vorsicht. Fordern Sie hierzu im Bedarfsfall Beratung an.
Achtung: Die Erdflohsituation und deren Fraßschäden sind meist noch tolerierbar. Die Fraßtätigkeit dürfte sich nun auch abschwächen. Pauschale Insektizidzusätze sollten unterbleiben. Flächen weiterhin in regelmäßigen Abständen kontrollieren.
Pflanzenschutzanwendungsverordnung: Durch die seit kurzem gültige Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist der Einsatz von Glyphosatprodukten in allen Wasserschutz- und ogL-Gebieten nicht mehr möglich. Dies gilt auch für das Heilquellenschutzgebiet rund um Bad Mergentheim und Igersheim, einzusehen unter: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de In allen Flächen außerhalb der Schutzgebiete ist der Einsatz von Glyphosat ebenso nur noch eingeschränkt möglich. Zur Veranschaulichung der Möglichkeiten ist eine Abbildung angefügt.
Tipp für die Praxis: Sprechen Sie die Mergentheimer Anbauexperten an, um an Ideen zu arbeiten, wie die neuen Herausforderungen in der Bodenbearbeitung angegangen werden können.