Ackerbau – Witterung bringt klare Vorteile
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 05.10.2020
Visionär bewertet A. Vetter - Pflanzenschutzberaterin und Anbauexpertin für den Landkreis Heilbronn - dass die zunehmend trockeneren Klimabedingungen den Anbau von Sorghum-Hirsen auch im Landkreis Heilbronn interessant machen. Die Sorghum-Pflanze ist aufgrund der Wachsschicht auf ihren Blättern und Stängeln in der Lage Wasser über lange Trockenperioden hinweg zu speichern. „Ein klarer Vorteil gegenüber dem Anbau von Mais“, meint die Beraterin. Allerdings ist Sorghum sehr kälteempfindlich. Daher wird eine Aussaat vor Mitte Mai nicht empfohlen. In Deutschland wird Sorghum überwiegend für den Einsatz als Substrat für die Biogasanlage angebaut.
Aus Sicht von A. Vetter hat der Regen gut getan. In den nächsten Tagen erwartet die Expertin vom Amt Heilbronn einen Mix aus Sonne und Wolken mit Temperaturen um 16°C. Ideale Bedingungen also für die Durchführung wichtiger Feldarbeiten.
Wintergerstensaat: Die aktuelle Bodenfeuchte sollte unbedingt für eine sehr frühe Herbizidmaßnahme genutzt werden. Optimaler Zeitpunkt ist beim Erahnen der Fahrgassen. Folgende Tabelle zeigt Möglichkeiten zur Ackerfuchsschwanzbekämpfung:
| Aufwand/ha | Wirkstoffmenge pro ha bei voller zugelassener Aufwandmenge | |||||
Flufen- acet | Diflu- fenican | Pendi- methalin | Prosulfo- carb | Metsulf- uron | |||
Boxer Cadou SC Pack | 0,5+2,5 | 250 |
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| 2000 |
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Herold SC / Carpartus / Battle Delta u.a. | 0,6 | 240 | 120 |
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Fence, Franzi, Sunfire, Vulcanus | 0,4 - 0,5 | 240 |
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Franzi Complett Pack | 0,5 + 0,065 | 240 | 39 |
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| 4 | |
Malibu | 4,0 | 240 |
| 1200 |
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Cadou Pro Pack | 0,5+1,5 | 250 | 60 | 600 |
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Die Zumischung eines Insektizids ist zu diesem frühen Termin unnötig. Erst im 2-3 Blattstadium der Wintergerste wird auf Blattläuse kontrolliert und wenn dann nötig wird auch behandelt. Zwingend zu beachten sind die aktuellen Anwendungsbedingungen der einzelnen Produkte wie beispielsweise die Drainageauflage bei den sog. CTU-Produkten und die Düsenwahl bei Mitteln mit dem Wirkstoff Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Boxer, Stompa Aqua, Cadou Pack u.a.).
Zu Guter Letzt: Die Düngeverordnung greift!
Sperrfristen von stickstoffhaltigen Düngemitteln nach DÜV:
Ab heute beginnt auf Ackerland die Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten wie z.B. Mineraldünger, Gülle, Mist und Jauche, Gärrückstände, Hühnertrockenkote, Geflügelmiste und separierte und getrocknete Produkte aus organischen Düngern (ausgenommen Festmiste von Huf-oder Klauentieren sowie Komposte).
Auf Grünland und bei mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) beginnt der Verbotszeitraum ab 1. November und dauert wie auf Ackerland bis zum 31. Januar. In der Zeit vom 1. September bis zum Beginn der Sperrzeit ist die Aufbringung des Gesamt-Stickstoffs über flüssigen Wirtschaftsdünger auf 80 kg je ha begrenzt.