Ackerbau, Obstbau und Grünland – Auf Feldmausbefall achten!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.11.2019
Feldmäuse treten lokal stärker auf. Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit Vorkultur Getreide oder Raps, sowie Wiesen und Weiden sollten deshalb auf Befall kontrolliert werden. Dieser ist jetzt bei der niedrigen Vegetation gut festzustellen. Auf befallenem Grünland sollte das Gras vor dem Winter kurz gehalten werden.
Achtung: Die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme muss durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt werden (NS648).
Ein für Ackerbau und Grünland geeignetes Verfahren ist die sog. „Lochtretmethode“. Auf 2 x 250m² (16m x 16m) werden alle vorhandenen Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden müssen die wieder geöffneten Löcher gezählt werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8, bei Grünland bei 11 wiedergeöffneten Löchern je Kontrollfläche.
Die einzige Möglichkeit einer direkten Bekämpfung ist nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes das verdeckte Ausbringen von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder mit geeigneten Köderstationen.
Achtung: Es dürfen auf keinen Fall Köder an der Oberfläche liegen bleiben (NT664, NT680). Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes mit einer guten Wirkung zu rechnen. Bei Regen oder starker Feuchtigkeit entwickelt sich jedoch aus dem Giftweizen bzw. den Giftlinsen ein Gas, das abstoßend auf die Mäuse wirken kann. Deshalb muss die Ausbringung mit der Legeflinte in einer trockenen Periode von mindestens 3 bis 4 Tagen erfolgen.
Zudem sind die Anwendungsbestimmung NT649 (keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren) und die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit konkretisierten Anwendungsbestimmungen NT820-1 bis 3 und NT802-1 und NT803-1 einzuhalten.
Hinweis: Mittelempfehlungen stehen in Tabelle 3 auf Seite 11 im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“.