Pflanzenschutzmittel – Investitionsförderung für die Landwirtschaft
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 16.12.2020
Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin im Landwirtschaftsamt Buchen, N. Waldorf informiert, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an bietet. Achtung: Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024).
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
Förderfähig sind Investitionen in:
Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung
(mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
Lagerstätten von Wirtschaftsdüngern, wenn diese nicht Bestandteil eine Stallbaumaßnahme sind:
- Güllelagerbehälter mit Abdeckung
- Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung
- Festmistlagerstätten (außer für Geflügelmist)
- Lagerstätten für Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung
Weitere Informationen sind unter nachfolgendem Link zu finden:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/