Zwischenfrüchte – Wann darf umgebrochen werden?
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 22.11.2021
„Begrünungen im FAKT-Programm dürfen ab Ende November (21.11) gemulcht und/oder umgebrochen werden,“ so ein wichtiger Hinweis des amtlichen Pflanzenschutzexperten A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen vor seinen weiteren, speziellen Ausführungen: „ÖVF-Zwischenfrüchte dürfen erst ab 16.01.2021 umgebrochen werden. Das Mulchen, Walzen oder auch die Beweidung mit Schafen und Ziegen sind aber schon möglich.“
Praxistipps des Beraters dazu: Die Verhältnisse auf den entsprechenden Äckern zu diesem Zeitpunkt genau prüfen. Oft ist es sogar sinnvoller auf bessere Bedingungen zum Umbruch oder Mulchen zu warten. Die Schäden an der Bodenstruktur bei zu nassen Bodenverhältnissen überwiegen die positiven Effekte der Zwischenfrucht oft bei Weitem. Durch die aktuell sehr hohen Preise für Stickstoffdünger sollte zudem unbedingt bedacht werden, dass die Gefahr von Stickstoffverlusten bei frühem Umbruch tendenziell stark zunimmt.