Ackerbau – Düngung im Herbst
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 17.07.2020
Die Pflanzenschutzexperten H. Linder und T. Bender weisen heute darauf hin, dass die Düngeverordnung (DüV) im Herbst in Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.) die Ausbringung von flüssigem organischen Dünger auf 80 kg Gesamtstickstoff/ha begrenzt.
Weiterhin dürfen auch in roten Gebieten Wintergerste, Raps und Zwischenfrüchte mit einer Aussaat bis 15. September im Jahr 2020 noch überall mit bis zu 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha bis 1. Oktober gedüngt werden. Die Düngung muss innerhalb von 2 Tagen nach der Ausbringung dokumentiert werden. Zudem muss in roten Gebieten vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdüngern (mindestens 1x jährlich, nicht älter als 12 Monate) eine Wirtschaftsdüngeruntersuchung durchgeführt werden.
Aktuelle Sperrzeiten sind im o.a. Foto zu erkennen. Mehr Informationen darüber erhalten Sie im beigefügten Merkblatt des LTZ…..