Ackerbau – Im Visier der Kontrolle: Düngung und Winterfurche
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 29.10.2020
Die amtlichen Pflanzenexperten H. Lindner und T. Bender vom Landwirtschaftsamt im Landkreis Bad Mergentheim weisen auf zwingend einzuhaltende Sperrfristen und Termine hin.
Düngung: Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) beginnt im Main-Tauber-Kreis am Sonntag 1. November und endet mit Ablauf des 31. Januars. In angrenzenden Landkreisen kann sich die Sperrfrist für Grünland verschieben. Es gilt die Lage der Fläche.
Die Aufbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte darf noch bis 01. Dezember erfolgen, wenn im Folgejahr eine Kultur mit Düngebedarf angebaut wird. In der Zeit vom 01.12. bis 15.01. gilt ein Aufbringverbot von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (größer 0,5% in der TM).
Winterfurche: In den regionalen Wasserschutzgebieten ist in Problemgebieten ab 01.12. und in Sanierungsgebieten ab 01.02. eine Winterfurche möglich. Bodenbearbeitung im Problemgebiet unter 300m Höhe ist auf „A*-Böden“ erst ab 01.01.2021 möglich. Auf „CCWa1“ und „CCWa2“-Flächen der Erosionsschutzverordnung gelten weitere Bestimmungen zum Pflugeinsatz. Die amtliche Beratung bittet eindringlich um Beachtung.