Ackerbau – Neue Düngeverordnung seit 1. Mai in Kraft
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 06.05.2020
Der Anbauexperte A. Lohrer vom Tübinger Landwirtschaftsamt weist heute für den Landkreis daraufhin, dass die neue Düngeverordnung am 1. Mai in Kraft getreten ist.
Die geänderte Düngeverordnung ist seit 1. Mai in Kraft, damit sind die allgemeinen Neuerungen ab sofort gültig! Ab jetzt müssen alle Düngungsmaßnahmen innerhalb von 2 Tagen nach der Durchführung aufzeichnet werden.
Zu den dabei unbedingt notwendigen Aufzeichnungen zählen:
- Eindeutige Bezeichnung von Schlag oder Bewirtschaftungseinheit inkl. Flächengröße
- Art und Menge des Düngemittels
- Aufgebrachte Menge Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngern zusätzlich den verfügbaren Stickstoff
Bei Weidehaltung sind Anzahl Weidetage und Art und Zahl der Weidetiere nach Abschluss der Weidehaltung zu dokumentieren.
Ausnahmen von den Aufzeichnungspflichten für einzelne Betriebe gelten wie bisher.
Zu den weiteren Änderungen wird das Landwirtschaftsamt Tübingen wir noch in geeigneter Weise informieren und verweist vorerst auf die Veröffentlichungen in der Fachpresse.