Ackerbau – Wichtige Informationen zu Düngung und Wasserschutz
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 05.02.2020
Im Main-Tauber-Kreis weist der Pflanzenschutzexperte H. Lindner darauf hin, dass flüssige organische Dünger einschließlich Gärreste auf bestelltem Ackerland streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden müssen. Bei Fragen dazu kann jederzeit die amtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Seit 01.02.2020 müssen flüssige organische Dünger einschließlich Gärresten auf bestelltem Ackerland streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.
Ausnahmen: Kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche werden hiervon befreit. Ebenso befreit von der Auflage werden Gülle und Jauche mit einem TS-Gehalt kleiner 2%.
Speziell hierzu wird in den nächsten Tagen eine Allgemeinverfügung erlassen und über die Presse und die Internetseiten des Landratsamtes Main-Tauber publiziert.
Der Tipp des renommierten Beraters: Informieren Sie sich über die Regelungen und Auflagen! Zur Beantwortung von Fragen rufen Sie die amtliche Beratung im Main-Tauber-Kreis an.
N-min Untersuchung
- Bei Kulturen mit stickstoffreicher Vorfrucht ( auf 50% der Schläge bei gleichen Bewirtschaftungsverhältnissen)
- Betriebe, die zur Abgabe einer Schlagkarte verpflichtet sind
- Betriebe mit einem mehrjährigen Schnitt über 1,4 GV/ha LF ( auf 50% der Schläge bei gleichen Bewirtschaftungsverhältnissen)
Der Tipp des renommierten Beraters: Bodenprobenahme möglichst nahe zum Düngetermin legen
Wasserschutz-Info
Bodenbearbeitungstermine
- Problemgebiete: Bei Höhenlagen unter 300 Meter ist die Bodenbearbeitung auf A-Böden ab 01.02. möglich.
- Sanierungsgebiete: Hier ist die Bodenbearbeitung zu frühen Sommerungen ab 01.02. möglich. Bei späten Sommerungen ist die Bodenbearbeitung erst ab 01.03 erlaubt. Dies gilt auf allen Böden.