Getreide – Flächen für entsprechende Maßnahmen nach der Ernte vormerken
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 01.07.2020
Bei massivem Auftreten von Problemunkräutern, wie z.B. Disteln, Winden oder Quecken und Ackerfuchsschwanz in Getreidebeständen sollten Sie sich diese Flächen für entsprechende Maßnahmen nach der Ernte vormerken. Bei Wurzelunkräutern können mit mehreren mechanischen Bearbeitungsgängen unter trockenen Bedingungen gute Erfolge erzielt werden. Soll eine chemische Maßnahme mit Glyphosat-haltigen Mitteln erfolgen sollte möglichst viel Blattmasse bei der Ernte erhalten bleiben um gute Voraussetzungen für eine Behandlung auf der Stoppel zu schaffen. Eine generelle Anwendung von Glyphosatpräparaten vor der Ernte ist nicht zulässig. Diese Mittel dürfen nur auf Teilflächen, ausgenommen Saat- oder Braugetreide, angewendet werden, wenn aufgrund von Zwiewuchs oder extremem Unkrautbesatz eine Beerntung nicht möglich ist. Höherer Belüftungs- oder Trocknungsaufwand wegen nicht vollständig abgereifter Ähren ist kein Grund für eine Sikkation. Diese Maßnahmen haben mit zum schlechten Ruf von Glyphosat in der Bevölkerung beigetragen und werden sehr kritisch gesehen. Führen Sie solche Behandlungen nur in Notfällen und nach Rücksprache mit uns durch.