Getreide – In Sommergerste Einsatz von Wachstumsreglern prüfen und Abschlussbehandlung planen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.05.2020
In der Regel ist in der Sommergerste eine Wachstumsregulierung nicht nötig. Aufgrund der Niederschläge nach der langen Trockenperiode wird jetzt jedoch viel Stickstoff verfügbar. In Beständen mit weniger standfesten Sorten und hoher Bestandesdichte ist deshalb zu prüfen, ob ein Einsatz von Wachstumsreglern erforderlich ist. Eine Anwendung sollte - Ethephon-Mittel ausgenommen - bevorzugt im 1- bis 2-Knoten-Stadium erfolgen. Wenn in anfälligen Sorten, wie beispielsweise Avalon, Mehltau- oder Blattfleckenbefall festzustellen sind, kann ein Fungizid zugemischt werden.
In noch gesunden Beständen sollte die Abschlussbehandlung erst dann durchgeführt werden, wenn das Fahnenblatt ausgebildet ist. Auf bereits behandelten Flächen ist spätestens beim Grannenspitzen die abschließende Behandlung mit einem gegen Ramularia wirksamen Mittel erforderlich.
Tipp: Geeignete Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ in Tabelle 22 auf den Seiten 46 und 47 zusammengestellt.
Achtung: Die Aufbrauchfrist für Chlorthalonil-Mittel endet am 20.05.2020. Deshalb stehen sie zur Abschlussbehandlung in der Sommergerste nicht mehr zur Verfügung.