Getreide – Krankheitsbekämpfung im Auge behalten!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.05.2018
Aufgrund der trocken warmen Witterung und der schnellen Entwicklung der Pflanzen ist die Infektionsgefahr in den Ackerbaukulturen meist gering.
Winterweizen: Sollte bei Kontrollen nur ein geringer Krankheitsbefall festgestellt werden, kann mit der Spritzung noch bis zum Erscheinen des Fahnenblattes oder bis zum Ährenschieben gewartet werden. Ist in der Nachfolge dieser „späten“ Spritzung noch eine Fusarium-Bekämpfung eingeplant, kann die Aufwandmenge reduziert werden.
Winterroggen: In dieser Kultur muss mit Braunrostbefall gerechnet werden. Wenn die Bestände jetzt noch gesund sind, kann mit der Durchführung der Behandlung gewartet werden. Bis zum Grannenspitzen ist noch der Zusatz eines Wachstumsreglers möglich.
Wintertriticale: Bestände sollten zum Grannenspitzen behandelt werden. Bei Triticaleanbau nach Maisvorfrucht sollte unter allen Umständen eine zusätzliche, späte Ährenbehandlung (BBCH 61) gegen Fusariumbefall eingeplant werden.
Sommergerste: Die derzeitige Witterung bietet günstige Infektionsbedingungen für den Mehltau. Anfällige Sommergersten-Sorten müssen deshalb kontrolliert werden. Bei stärkerem Befall sollte ein Mehltaumittel zur Anwendung kommen.
Hinweis: Geeignete Mittel sind auf den Seiten 20 und 21 im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ in Tabelle 12 zusammengestellt.