Getreide – Saatgut für die Herbstaussaat vorbereiten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.08.2020
Mit der Beizung werden in erster Linie samenbürtige Krankheitserreger bekämpft und das Auflaufen sowie die Überwinterung des Getreides abgesichert. Um das Entstehen von Beizstäuben und eine Belastung der Umwelt zu vermeiden, ist das Saatgut vor dem Beizvorgang sorgfältig zu reinigen.
Für die Wintergerste wird ein gegen Streifenkrankheit und Flugbrand sowie, für kühlere Anbaulagen, ein gegen Typhulafäule wirksames Mittel empfohlen. Winterweizensaatgut sollte gegen Steinbrand und Schneeschimmel, für Anbaulagen oberhalb von 500 Metern Höhe unbedingt gegen Zwergsteinbrand gebeizt werden. Für Winterroggen und Wintertriticale sind Mittel mit Wirkung gegen Schneeschimmel ausreichend.
Nähere Erläuterungen dazu stehen in BWagrar Nr. 34/20 und im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2020 in der Tab. 17 auf S. 36.
Neu zugelassen ist die Wasserbeize Prepper. Sie ist wie Celest ein Fludioxonil-Mittel und kann in Weizen gegen Steinbrand und Fusarium-Arten mit 200 ml/dt Saatgut zur Anwendung kommen. Auf Packungen von Saatgut muss die Kennzeichnung NH681 angebracht werden: „Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s“.
Diese Anwendungsbestimmung ist bei Rubin Plus entfallen. Dafür gilt ab dem 01. Januar 2021 die Anwendungsbestimmung NT699-4. Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf dann nur noch in professionellen Beizanlagen vorgenommen werden, die in der Liste „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (https://www.julius-kuehn.de/media/Institute/AT/PDF_RichtlinienListenPruefberichte/Saatgutbehandlungseinrichtungen/Saatgutbehandlungseinrichtungen_mit_Qualitaetssicherungssystemen_zur_Staubminderung.pdf).
Seit dem 1. Januar 2020 darf auch Vibrance Trio ausschließlich in diesen professionellen Beizanlagen angewendet werden (NT699-2).
Die Zulassung von Baytan 3 wurde widerrufen. Da die Aufbrauchfrist am 28. Februar 2021 endet, sollten eventuelle Reste des Beizmittels und von behandeltem Saatgut jetzt aufgebraucht werden. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind sie entsorgungspflichtig.
Gegen die Brachfliege, Blattläuse und Zikaden als Virusvektoren und zur Abwehr von Krähen gibt es im Wintergetreide keine Beizmittel mehr!