Getreide – Unkraut- und Ungrasbekämpfung in Wintergerste planen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 15.09.2020
Aus Sicht des Pflanzenschutzfachreferenten Dr. F. Merz vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart steh in früh gesäter Wintergerste die Bekämpfung von Schadgräsern im Mittelpunkt. Dies gilt sowohl für die ackerbaulichen Maßnahmen, als auch für die Auswahl der Herbizide.
Der Acker-Fuchsschwanz tritt hauptsächlich auf schweren Böden auf und sollte ab 30 Pflanzen/m² bekämpft werden. Der Windhalm verursacht insbesondere auf leichteren Böden zunehmend Probleme. Der Bekämpfungsrichtwert ist erst ab 20 Pflanzen/m² überschritten.
Bei der Wahl der Mittel ist sowohl auf die vorhanden Ungräser und Unkräuter, als auch besonders auf einen Wechsel der Wirkstoffklassen, auch in der Fruchtfolge, zu achten. Dabei helfen die Aufzeichnungen der Pflanzenschutzanwendungen der vergangenen Jahre. Bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit ist die Kombination mit einem Bodenherbizid zu empfehlen. Für eine gute Wirkung und Verträglichkeit der Bodenherbizide sind zudem ein feinkrümeliges abgesetztes Saatbeet und gleichmäßige sowie ausreichend tiefe Ablage des Saatkorns Voraussetzung.
Wenn die Bodenherbizide im Nachauflauf eingesetzt werden, muss die Anwendung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch im 1-Blattstadium erfolgen.
Neu im Vertrieb ist Agolin, das im Cadou ProPack gegen Acker-Fuchsschwanz und als Agolin Forte gegen Windhalm empfohlen wird. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Pendimethalin (z.B. Activus SC, Agolin, Malibu, Picona, Stomp Aqua, Trinity) und Prosulfocarb (Boxer, Jura) sind die Anwendungsbestimmungen zur Herabsetzung der Verflüchtigung und Abdrift zu beachten:
- NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 Liter/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät der Abdriftminderungsklasse 90% auf der gesamten zu behandelnden Fläche erfolgen.
- NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5km/h nicht überschreiten.
- NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3m/s nicht überschreiten.
Um diese Anwendungsbestimmungen einhalten zu können, sind Düsentypen erforderlich, die auch bei einem Spritzdruck von mindestens 1,5bar die Abdriftminderungsklasse 90% erreichen, z. B. IDKT 120-03 POM, ULD 04, ID-120-04 C, ID-120-04 POM und TTI 110-04 VP.
Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron ist die Sorten-Verträglichkeit zu beachten. Zudem gelten zum Schutz des Grundwassers (Trinity ausgenommen) folgende Anwendungsbestimmungen:
- NG404: Um eine Abschwemmung der Wirkstoffe zu verhindern, muss auf Flächen mit Hangneigung ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein! Nur wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt, ist der Randstreifen nicht erforderlich.
- NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
- NG414: Keine Anwendung auf sandigen Böden mit <1,5% Humusanteil.
Achtung: Trinity darf auch nur dann angewendet werden, wenn ein 20 Meter breiter bewachsener Randstreifen vorhanden ist (NW706). Auf drainierten Flächen ist die Anwendung vom 1. November bis zum 15. März nicht zulässig (NW800).
Weitere Hinweise zur Wirkung der Herbizide sowie zu den Auflagen sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2020 in Tabelle 19 auf Seite 41, Tabelle 21 auf Seite 43, sowie in Tabelle 65 auf den Seiten 86 bis 89 nachzulesen.
Tipp: Trespen sind in der Wintergerste nicht bekämpfbar. Auf befallenen Schlägen sollte deshalb keine Wintergerste angebaut werden.