Ackerbau – Aktueller Stand der Kulturen im Main-Tauber-Kreis
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 04.05.2018
Die rasante Vegetationsentwicklung der vergangenen Wochen hat sich verlangsamt. Erste Trockenstresssymptome sind erkennbar.
Winterweizen, Dinkel, Triticale: Die Gesundheitssituation ist in diesen Kulturen im Allgemeinen unproblematisch. Gelbrost, Mehltau oder dergleichen sind bisher noch kaum in Erscheinung getreten. Winterdurum zeigt vereinzelt ersten Gelbrostbefall. Bei eher sommerlichem Wetter ist eine weitere schnelle Gelbrostausbreitung nicht zu erwarten. Jetzt sollten die Kulturbestände fortlaufend kontrolliert werden.
Sommergerste: Während früh gesäte Bestände momentan das 1. Knotenstadium (BBCH 31) ausbildet, befinden sich die Aprilsaaten bereits Mitte der Bestockung (BBCH 25-27). Es gilt, dass bei mäßigem Unkrautdruck und Standorteignung zu bedenken, dass sich der Striegeleinsatz unter den momentan trockenen Bedingungen sehr positiv auswirken kann.
Teilweise zeigen Frühsaaten der Sorten Planet und Avalon ersten Netzfleckenbefall auf den mittleren Blattetagen. Da die Wetterprognose aber keine Verschärfung der Befallssituation erwarten lässt und das Längenwachstum zügig fortschreitet wird empfohlen mit der Durchführung einer Behandlung noch abzuwarten und die weitere Entwicklung genau zu beobachten. Die oberen 2 Blätter sollten in jedem Fall befallsfrei bleiben.
Mais: In vielen Beständen steht die Unkrautbekämpfung jetzt an. Dabei muss beachtet werden, dass frühzeitige Bekämpfungsmaßnahmen besser kulturverträglich sind als Behandlungen im 4 bis 6 Blattstadium.
Im Mais gibt es eine Vielzahl möglicher Herbizidkombinationen:
Bei Mischverunkrautungen mit Ackerfuchsschwanz oder Flughafer können beispielsweise Elumis Peak oder MaisTer Power eingesetzt werden. Elumis Peak hat bei Knötericharten eine besondere Wirkungsstärke. Die von MaisTer Power liegt eher im Gräserbereich.
Geht es um die Behandlung von Hirsestandorten, so ist es ratsam 1,0 Liter/ha Dual Gold zuzusetzen (evtl. auch als Randbehandlung).
Achtung: Der Einsatz von Therbuthylazin ist in Wasserschutzgebieten verboten. Auch außerhalb von WSG wird dieser Wirkstoff wegen seiner „Versickerungsneigung“ nicht empfohlen.