Mais – 3. Maiszünsler-Bekämpfung im Breisgau-Hochschwarzwald dient auch der Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
Wichtige Information von der LTZ Augustenberg – Außenstelle Emmendingen - vom 26.07.2017
In den zurückliegenden Wochen wurde die erste Generation der bivoltinen Rasse des Maiszünslers zweimal mit der Ausbringung von Trichogrammen bekämpft (gemäß FAKT-Förderprogramm).
In Kalenderwoche 31 erfolgt nun die Bekämpfung der zweiten Generation der bivoltinen Maiszünslerrasse. Diese dritte Behandlung wird mit einem chemisch-synthetischen Insektizid durchgeführt. Wie schon in den Jahren zuvor gilt diese Behandlung nicht nur dem Maiszünsler, sondern auch dem westlichen Maiswurzelbohrer. Auch dieses Jahr sind die Fallenfänge(westlichen Maiswurzelbohrer) im Vergleich zu den vorherigen Jahren deutlich angestiegen.
Der Erfolg der beiden vorausgegangenen biologischen Bekämpfungsmaßnahmen mit Trichogramma wird durch den Einsatz des chemisch-synthetischen Insektizides nicht beeinträchtigt. Ohne eine dritte Bekämpfung mit einem Insektizid sind große Schäden durch Ernteausfälle, Qualitätsminderung und nicht vermarktungsfähiges Mais-Saatgut zu befürchten.
In den Licht- und Pheromonfallen wurden in den vergangenen Tagen die ersten Maiszünsler der zweiten Generation der bivoltinen Rasse gefangen. Diese Tatsachen und die günstige, stabile Wetterlage lassen darauf schließen, dass ein baldiger kontinuierlicher Flug und die damit ebenfalls in Verbindung stehende erneute Eiablage stattfinden werden.
Aufgrund dessen setzt das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg, nach Absprache mit dem Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Freiburg, den Beginn der 3. Maiszünsler-Bekämpfung mit einem chemisch-synthetischen Insektizid in Kalenderwoche 31 im August 2018 an.
Ergänzende Hinweise:
Diese Maiszünsler-Bekämpfung mit einem chemisch-synthetischen Insektizid erfolgt im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald auf Basis der FAKT-Fördervoraussetzungen und der Hinweise zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gemäß den „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag, E4 Ausbringung von Trichogramma in Mais“.