Mais – Die richtige Wahl zur Unkrautbekämpfung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.05.2020
Wenn nach der lang andauernden Trockenheit die angekündigten Niederschläge fallen, laufen Unkräuter und Ungräser auf.
Um Schäden zu verhindern, sollte einerseits abgewartet werden, bis der Mais wieder eine schützende Wachsschicht ausgebildet hat und die kalten Nächte vorüber sind. Andrerseits sind Behandlungen bei Temperaturen über 25°C und starker Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden. Im Nachauflauf ist die Auswahl der Mittel auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum auszurichten. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist in der Regel das 2- bis 4-Blattstadium des Maises.
Eine Bewertung der Maisherbizide ist im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ in den Tabellen 28 und 29 auf den Seiten 54 und 55 zu finden.
In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist in Baden-Württemberg in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, z.B. Aspect, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran ulimate sowie die Kombinationspackungen Elumis Extra-Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Motivell komplett, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Successor TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, z.B. Arigo, Bandera, Elumis, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4 SC, muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG237).
Mit Peak darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden (NG355).
Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen zum Einsatz von Reinigungsmitteln in der Gebrauchsanleitung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Achtung: Zum Schutz der Oberflächengewässer muss bei Bromoxynil- und Sulfonylharnstoff-haltigen Mitteln (ausgenommen Task) zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bewirtschaftung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.