Mais – Unkrautbekämpfung erst wieder, wenn Pflanzen eine schützende Wachsschicht haben!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 14.05.2018
Die Niederschläge nach der lang andauernden Trockenheit fördern das Auflaufen von Unkräuter und Ungräser. Wenn bei Befahrbarkeit der Äcker noch Behandlungsmaßnahmen anstehen muss so F. Merz – Pflanzenschutzfachmann des RP Stuttgart – einiges unbedingt beachtet werden.
Um Behandlungsschäden zu verhindern, sollte einerseits abgewartet werden, bis der Mais wieder eine schützende Wachsschicht ausgebildet hat. Andrerseits sind Behandlungen bei Temperaturen über 25°C und starker Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden. Im Nachauflauf muss die Wahl des Mittels in jedem Fall auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum ausgerichtet werden. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist in der Regel das 2- bis 4-Blattstadium des Maises.
Achtung:
- In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten. Dies gilt für die Mittel Artett, Aspect, Bromoterb, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran ulimate sowie die Kombinationspackungen Elumis Extra-Pack, Elumis Gold Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack.
- Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
- Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln wie Arigo, Elumis, Kelvin Ultra, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4 SC, muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden:
- Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1).
- Beim Nachbau von Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG237).
- Mit Peak darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden (NG355).
- Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen in der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
- Zum Schutz der Oberflächengewässer muss bei Bromoxynil- und Sulfonylharnstoff-haltigen Mitteln (ausgenommen Task) zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.
Hinweis: Eine neutrale Bewertung der Maisherbizide ist im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ in den Tabellen 13 und 14 auf den Seiten 22 und 23 zu finden.