Ackerbau – Düngung von Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 20.07.2018
Aus Sicht des Pflanzenschutzexperten aus dem Main-Tauber-Kreis H. Lindner nimmt die Bedeutung des Zwischenfruchtanbaus kontinuierlich zu. Heute gibt er wichtige Tipps zur Düngung dieser Flächen und beschreibt auf was dabei unbedingt geachtet werden muss.
N-Düngung
Für alle Aussaaten von Winterraps und Zwischenfrüchten bis zum 15. September und Wintergerste nach Getreidevorfrucht bis 1. Oktober gilt:
Es dürfen bis zum 1. Oktober max. 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N bei entsprechendem N-Düngebedarf ausgebracht werden.
Hierfür reicht als Düngebedarfsermittlung das zur Veröffentlichung noch ausstehende Merkblatt „Düngung nach der Ernte“ aus. Sobald dies zur Verfügung steht, werden wir es Ihnen auf diesem Wege zukommen lassen.
P-Düngung
Bei einer mineralischen PK-Grunddüngung mit mehr als 30 kg/ha Phosphat auf die Stoppel muss eine Düngebedarfsermittlung für Phosphat erstellt werden!
Ausnahme von der o. g. „30/60 Regel“: Düngung von Zwischenfrüchten bei Futternutzung und Aussaat vor dem 1. August:
Durch die gegenwärtig anhaltende Trockenheit können v.a. im Winter bis ins kommende Frühjahr hinein bei rinderhaltenden Betrieben Engpässe bei der Grundfutterversorgung entstehen. Deshalb bietet sich durch die frühe Getreideernte die Möglichkeit, z.B. Weidelgras als Zweitfrucht an zu säen. Für Zweitkulturen, die vor dem 1. August und zur Erntenutzung ausgesät werden, muss eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat erstellt werden (siehe u.a. pdf-Datei).
Achtung: Es gilt nach wie vor das generelle Einarbeitungsgebot von Gülle, Gärresten und Geflügelmist auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden nach der Ausbringung!