Winterraps – Achtung: Tierische Schädlinge
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 15.09.2021
Die Eschinger Pflanzenschutz- und Anbauexpertin H. Saddedine vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen weiß: „Je nach Saattermin ist der Raps im 2-Blattstadium (BBCH 12) oder am Auflaufen.“ „Deshalb sollten zur Kontrolle des Rapserdflohs und des schwarzen Kohltriebrüsslers die Gelbschalen ab dem Keimblattstadium unbedingt aufgestellt sein,“ rät die renommierte Pflanzenschützerin und ergänzt: „Für eine noch bessere Fängigkeit müssen die Schalen bis zur Hälfte ihrer Größe in den Boden eingraben werden.“ Nachfolgend die Expertise von H. Saddedine.
Der Rapserdflohbefall schwankt auf der Baar von Jahr zu Jahr. Typisch ist der Sieblochfraß an den Keim- aber auch an den ersten Laubblättern und sollte nicht mit Schneckenfraß verwechselt werden. Maßnahmen gegen den Käfer sollten sich an folgenden Bekämpfungsrichtwerten orientieren:
- 10% zerstörte Blattfläche vom Auflaufen bis zum 2-Blattstadium
- 50 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale bis zum 6-Blattstadium
Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte bei Bekämpfungsrichtwertüberschreitung der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden miterfasst. Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Der schwarze Kohltriebrüssler fliegt etwas später zu und verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Hier gilt folgender Bekämpfungsrichtwert:
- 10 Rüssler in drei Tagen in der Gelbschale
Auf der Baar können beide Schädlinge gemeinsam auftreten. Hier sollte sich ein Insektizid-Einsatz ab dem 1-Blattstadium am Bekämpfungsrichtwert des Schwarzen Kohltriebrüsslers orientieren, damit mit einer Behandlung beide Schädlinge wirksam bekämpft werden.
Das Donaueschinger Beratungsteam empfiehlt: Die eigenen Schläge regelmäßig kontrollieren und erst bei Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte die Durchführung einer insektiziden Maßnahme in Betracht ziehen. Auf keinen Fall zu früh behandeln, gerade beim Rapserdfloh sind die späteren Behandlungstermine effektiver. Eine geringe Luftfeuchtigkeit und hohe Tagestemperaturen können bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen Wirkungsminderungen verursachen. Unter solchen Bedingungen wird dringend dazu geraten, nur in den Morgen- oder Abendstunden zu fahren.