Winterraps – Auf Rapsglanzkäfer achten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.03.2022
Bestände in der Knospenbildung sollten alle 2 Tage kontrolliert werden. Bekämpfungsmaßnahmen sind nur durchzuführen, wenn der Bekämpfungsrichtwert (zählen am Haupttrieb oder abklopfen in Schale) überschritten wird:
Entwicklungsstand | Schwacher Bestand | Wüchsiger Bestand |
Mitte Knospenbildung bis Beginn der Blüte | 5 Käfer/Haupttrieb | 10 Käfer/Haupttrieb |
Für Rapsschläge in Schutzgebieten ist die Anzahl an Rapsglanzkäfern in dem Erhebungsbogen A 3.2 Bekämpfungsrichtwerte bei der Bekämpfung von Rapsschädlingen oder einer vergleichbaren Tabelle einzutragen.
Bei einem Starkbefall stehen vor der Blüte letztmals die bienengefährlichen (B1) Mittel Avaunt und Sindoxa zur Verfügung. Die Aufbrauchfrist endet am 19. September 2022. Wenn sich blühende Unkräuter im Bestand befinden, ist ein Einsatz der nicht bienengefährlichen B4- Mittel Mospilan SG bzw. Danjiri möglich. Eine Anwendung dieser Mittel ist jedoch nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Blütenanlagen des Hauptsprosses in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“. Ein späterer Einsatz kann zur Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig führen! Tankmischungen von Mospilan SG bzw. Danjiri mit Azolfungiziden sind bienengefährlich. Zudem ist zu beachten, dass Mospilan SG und Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln ausgebracht werden dürfen (Auflage VV553).
Praxistipp: Wenn die Rapspflanzen aufblühen, gelangen die Rapsglanzkäfer ohne Fraß an den Pollen. Die Gefahr von Ertragsverlusten sinkt schnell. Spritzungen sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich.