Winterraps – Bekämpfungsrichtwerte nicht überschritten - Gelbschalen können jetzt abgebaut werden
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 31.03.2021
„Bis Donnerstag soll das Wetter weiterhin warm und beständig bleiben. Ab Freitag wird’s kühler“, weis S. Wolpert, renommierter Pflanzenschutzberater am Landwirtschaftsamt Ilshofen du informiert über mögliche Feldarbeiten im Landkreis Schwäbisch Hall.
Winterraps: Der Raps hat sich in den letzten Tagen gut entwickelt. Die früheren Lagen sind bereits kurz vor dem Beginn der Blüte. In den späteren Lagen ist er noch deutlich hinterher. Auch gab es bereits Zuflug von Rapsglanzkäfern. Die Schadensschwelle ist noch nicht überschritten.
Achtung bei der Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes: Der Rapsglanzkäfer wird von der gelben Farbe der Gelbschalen, welche in der Landschaft gerade richtig heraussticht, über weite Entfernungen angezogen und fliegt diese gezielt an. Auch wenn sehr viele Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen zu finden sind ist die amtliche Schadensschwelle nicht automatisch überschritten.
Der Bekämpfungsrichtwert des Rapsglanzkäfers wird wie folgt ermittelt: Abklopfen mehrerer Haupttriebe im Bestandesinneren auf ein weißes Blatt. In einem schwachen Bestand liegt der Bekämpfungsrichtwert bei 5, in einem wüchsigen Bestand bei 10 Käfern pro Haupttrieb (Mitte Knospenbildung bis Beginn Blüte). Schwache Bestände sind dieses Jahr sehr selten zu finden! Bei der Ermittlung ist zu beachten, dass der Rapsglanzkäfer den Bestand von außen befliegt, weshalb die Schadensschwelle meist nur im Randbereich überschritten wird.
Schadbild: Der Rapsglanzkäfer schädigt die Knospe durch anfressen, um an den Pollen zu gelangen. Beginnt die Blüte ist der Pollen frei zugänglich und der RGK trägt zur Bestäubung bei. In den frühen, wüchsigen Lagen wird der Raps über Ostern mit dem Blühen beginnen und der Rapsglanzkäfer wechselt dann vom Schädling zum Nützling.
In den späteren Lagen ist der weitere Wachstumsverlauf entscheidend ob eine Insektizidbehandlung durchgeführt werden sollte oder nicht. Die Gefahr von Schäden steigt, wenn der Raps lange Zeit im Knospenstadium verharrt und nicht in die Blüte geht.
Daher die Mittel-Empfehlung der Ilshofener Fachleute für den Fall, dass eine der genannten Schadensschwellen überschritten und der Blühbeginn nicht absehbar ist:
- Avaunt; 170 ml/ha; B1 nur vor der Blüte
- Mospilan SG; 200 ml/ha; B4 bis BBCH 59
- Mavrik Vita; 200 ml/ha; B4
- Trebon 30 EC; 200 ml/ha; B2 nach dem tägl. Bienenflug bis 23 Uhr
Der Einsatz eines Wachstumsreglers ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich. Sollte eine Behandlung dennoch im Visier stehen, empfehlen die Ilshofener die Anlage eines Spritzfensters, um die Ergebnisse direkt vergleichen zu können. Zudem ist die Änderung der Bienengefährdungsklasse beim Zumischen von Azolfungiziden zwingend zu beachten.
In manchen Rapsbeständen fallen einzelne Pflanzen auf die im Wuchs zurückgeblieben sind. Bei genauerer Betrachtung (mit dem Messer) sieht man schnell die Ursache. Die Pflanzen sind meist von Erdflohlarven befallen. Die Rapsbestände können diesen geringen Befall aber gut kompensieren.
Leguminosen: Zur Unkrautbekämpfung in Ackerbohnen und Erbsen sind nur Bodenmittel im Vorauflauf zugelassen. Für gute Wirkungsgrade gilt auch hier: Säen, walzen, spritzen. Auch wenn momentan keine Niederschläge vorhergesagt sind sollten die Herbizide zeitnah nur Saat ausgebracht werden.
Mittel-Empfehlung:
- Bandur mit 4,0 Liter/ha
- Novitron DamTec mit 2,4 kg/ha
- Boxer mit 5,0 Liter/ha und weitere