Winterraps – Gelbschalen aufstellen: Vorgaben in Schutzgebieten beachten!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 15.02.2022
Das Anbau- und Pflanzenschutzexpertenteam vom Landwirtschaftsamt im Kreis Heilbronn weißt im aktuellen Infoservice für den Landkreis Heilbronn darauf hin, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen) nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz - IPS (§34 NatSchG) erfolgt. Neben den allgemeinen Grundsätzen zum integrierten Pflanzenschutz sind dabei in der Landwirtschaft zusätzliche landesspezifische Vorgaben einzuhalten (§17c LLG), in der Kurzform als IPSplus bezeichnet.
Die Pflichtmaßnahmen (im Anhang) sind für die entsprechenden Kulturen verbindlich einzuhalten. Weiterhin wurden Wahlmaßnahmen (im Anhang) beschrieben. Mindestens eine Wahlmaßnahme ist je Sektor und Betrieb auszuwählen und einzuhalten. Die Wahlmaßnamen sind für die Entwicklung des integrierten Pflanzenschutzes richtungsweisend. Die Pflicht- und Wahlmaßnahmen werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Maßnahmen, die gefördert werden oder gesetzlich vorgeschrieben sind, können keine Pflicht- oder Wahlmaßnahmen sein. In Kulturen, für die keine Maßnahmen beschrieben sind, müssen keine Maßnahmen eingehalten werden. Wenn die Betriebe Pflichtmaßnahmen nicht einhalten oder keine Wahlmaßnahme wählen können, ist Kontakt mit der amtlichen Beratung aufzunehmen.
Gelbschalen aufstellen – Vorgaben in Schutzgebieten für die Kultur Raps beachten!
Nach den landesspezifischen Vorgaben für den integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) ist in Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete u.a.) die Verwendung von Gelbschalen zur Überwachung der Rapsschädlinge und die Berücksichtigung der Bekämpfungsrichtwerte zwingend vorgeschrieben und zwar
- bis 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufstellen,
- bis 10 ha eine weitere Gelbschale
- darüber pro 10 ha eine weitere Gelbschale (bei 14 ha z.B. 3 Gelbschalen).
Die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen sind in dem Erhebungsbogen „Rapsschädlinge-Dokumentation der Überwachungsmaßnahmen“ (siehe Anhang) oder einer vergleichbaren Tabelle zu dokumentieren.
Der gefleckte Kohltriebrüssler macht einen längeren Reifungsfraß (10-14 Tage); bei deutlicher Überschreitung der Schadensschwelle (15 Käfer pro Gelbschale innerhalb von 3 Tagen) sollte eine Bekämpfung innerhalb von 7 bis 10 Tagen erfolgen.
Der Reifungsfraß des großen Rapsstängelrüsslers dauert weniger lang; bei deutlicher Überschreitung der Schadensschwelle (5 Käfer pro Gelbschale innerhalb von 3 Tagen) sollte eine Bekämpfung innerhalb von 3 bis 7 Tagen erfolgen.