Winterraps – Gelbschalen zur Kontrolle des Rapserdflohs und des schwarzen Kohltriebrüsslers
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 13.09.2019
Die amtliche Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine vom LRA Schwarzwald-Baar-Kreis berichtet, dass je nach Saattermin der Raps aufgelaufen ist oder mit den warmen Tagestemperaturen und dem nächtlichen Tau schnell auflaufen wird. Sie rät dazu, zur Kontrolle des Rapserdflohs und des schwarzen Kohltriebrüsslers ab dem Keimblattstadium die Gelbschalen aufzustellen. Aus Sicht der Expertin sollten die Schalen für einen besseren Fang zur Hälfte in den Boden eingraben werden.
Der Rapserdflohbefall schwankt auf der Baar von Jahr zu Jahr. Typisch ist der Sieblochfraß an Keim- aber auch an den ersten Laubblättern und sollte nicht mit Schneckenfraß verwechselt werden. Bleibt der Befall unter den Schadschwellen, auf keinen Fall vorbeugend behandeln. Es sind schon Insektizid-Resistenzen des Käfers bekannt. Maßnahmen gegen den Käfer sollten sich an folgenden Schadensschwellen orientieren:
- 10% zerstörte Blattfläche bis zum 4-Blattstadium
- 50 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale im 4-6 Blattstadium
Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bei Schadensschwellenüberschreitung bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden miterfasst.
Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Die eigenen Schläge unbedingt kontrollieren und erst bei Überschreiten der Schadensschwelle eine insektizide Maßnahme durchführen. Eine geringe Luftfeuchtigkeit und hohe Tagestemperaturen können bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen Wirkungsminderungen verursachen. Unter solchen Bedingungen raten die Donaueschinger Fachleute dringend, nur in den Morgen- oder Abendstunden zu spritzen.
Der schwarze Kohltriebrüssler verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Es existiert keine Schadensschwelle, aber ein Bekämpfungs-Richtwert: 10 Rüssler in drei Tagen.
Ackerbauliche Maßnahmen: Auf Altrapsflächen die aufgelaufenen Pflanzen nicht lange stehen lassen. Intensive flache Bodenbearbeitungsgänge dezimieren die Kleine Kohlfliege und Schnecken, zudem wird die „grüne Brücke“ für Pilzkrankheiten unterbrochen.