Winterraps – Ist die Behandlung tatsächlich notwendig?
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 11.09.2019
Heute rücken für die Eschinger Pflanzenschutzberaterin die in Winterraps anstehenden Feldarbeiten in den Blickpunkt des Interesses. H. Saddedine gibt wichtige Praxistipps zur Behandlungsnotwendigkeit bei tierischem Schädlingsbesatz im Raps.
Je nach Saattermin ist der Raps im 2-Blattstadium (BBCH 12) oder am Auflaufen. Zur Kontrolle des Rapserdflohs und des schwarzen Kohltriebrüsslers sollten ab dem Keimblattstadium die Gelbschalen aufgestellt sein. Für einen besseren Fang, die Schalen zur Hälfte in den Boden eingraben.
Der Rapserdflohbefall schwankt auf der Baar von Jahr zu Jahr. Typisch ist der Sieblochfraß an Keim- aber auch an den ersten Laubblättern und sollte nicht mit Schneckenfraß verwechselt werden. Maßnahmen gegen den Käfer sollten sich an folgenden Bekämpfungsrichtwerten orientieren:
- 10% zerstörte Blattfläche vom Auflaufen bis zum 2-Blattstadium
- 50 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale im 4-6 Blattstadium
Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bei Bekämpfungsrichtwertüberschreitung bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden miterfasst. Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Der schwarze Kohltriebrüssler verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Hier gilt folgender Bekämpfungsrichtwert:
- 10 Rüssler in drei Tagen in der Gelbschale
Auf der Baar können beide Schädlinge gemeinsam auftreten. Hier sollte sich ein Insektizid-Einsatz ab dem 1-Blattstadium am Bekämpfungsrichtwert des Schwarzen Kohltriebrüsslers orientieren, damit mit einer Behandlung beide Schädlinge wirksam bekämpft werden.
Die eigenen Schläge regelmäßig kontrollieren und erst bei Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte eine insektizide Maßnahme durchführen. Auf keinen Fall zu früh behandeln, denn auch in unserer Region sind schon erste Insektizid-Resistenzen der Käfer bekannt. Eine geringe Luftfeuchtigkeit und hohe Tagestemperaturen können bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen Wirkungsminderungen verursachen. Unter solchen Bedingungen raten wir dringend, nur in den Morgen- oder Abendstunden zu spritzen.
Ackerbauliche Maßnahmen auf Altrapsflächen: Aufgelaufene Pflanzen (Ausfallraps, Gräser) nicht lange stehen lassen. Intensive flache Bodenbearbeitungsgänge dezimieren die Kleine Kohlfliege und Schnecken, zudem wird die „grüne Brücke“ für Pilzkrankheiten unterbrochen.