Winterraps – Nasskalte Witterung mindert Gefahr
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 31.03.2022
Aus Sicht des Tübinger Pflanzenschutzexperten A. Lohrer präsentiert sich der Raps auch im Landkreis Tübingen sehr uneinheitlich. „Je nach Standort beginnen die Pflanzen mit dem Längenwachstum oder schieben bereits die ersten Knospen nach oben, dementsprechend gilt es jetzt umso mehr auf verschiedene Schädlinge zu achten,“ so der amtliche Berater vom Landwirtschaftsamt.
Der Zuflug von Rüsslern ist weiterhin zu beobachten, ebenso der Rapsglanzkäfer. Der Bekämpfungsrichtwert von Rapsglanzkäfern wird an den Knospen bestimmt, hierfür werden an mindestens 5 Stellen an 5 Pflanzen die Käfer am Haupttrieb gezählt. Etwas einfacher wird die Zählung, wenn die Käfer in eine Schale abgeklopft werden.
Der Bekämpfungsrichtwert für Rapsglanzkäfer liegt bei 10 Käfern/Haupttrieb von Knospenbildung bis Beginn Blüte. Nur bei schwachen Beständen halbiert sich der Richtwert auf 5 Käfer/Pflanze.
Praxistipp: Wenn der Bekämpfungsrichtwert für Rüssler überschritten wurde und auch Rapsglanzkäfer im Bestand sind sollte Trebon 30 EC mit 0,2 Liter/ha eingesetzt werden. Wenn Rapsglanzkäfer über dem Bekämpfungsrichtwert auftreten sollte gemäß der Antiresistenzstrategie des JKI bei Starkbefall Avaunt oder Sindoxa eingesetzt werden.
ACHTUNG: Diese Mittel haben eine B1-Einstufung, es dürfen bei der Anwendung noch keine Pflanzen, auch keine Unkräuter, im Bestand blühen! Zudem wurde die Wirkstoffgenehmigung nicht verlängert, deshalb dürfen diese und andere Mittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb nur noch bis 19.09.2022 aufgebraucht werden.
Praxistipp: Als B4-Alternative bietet sich Mospilan SG/ Danjiri an, allerdings ist die Anwendung nur im Knospenstadium von BBCH 51 bis 59 zulässig solange die Blüten noch geschlossen sind. Bitte beachten: Die „Bienen-Einstufung“ ändert sich bei Mischung mit Azolfungiziden auf B1.
Wichtig zu wissen: Durch die kommende nasskalte Witterung droht in nächster Zeit keine Gefahr durch diese Schädlinge.