Winterraps – Schädlingspopulationen im Auge behalten
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 11.03.2022
L. Merkle, Pflanzenschutzberaterin vom Amt in Bruchsal, weißt heute darauf hin, dass in den vergangenen zwei Wochen waren die Fänge in den Gelbschalen in ihrem Wirkungsbezirk sehr verhalten. Vereinzelt wurden große Rapsstängelrüssler in den Schalen festgestellt. Der Zuflug war bisher immer unterhalb der Schadensschwelle. „Grund für den sehr verhaltenen Zuflug waren die kalten und vor allem windigen Bedingungen,“ so die Bruchsaler Expertin.
Praxistipps: Erste, wenige Rapsglanzkäfer sind in den Gelbschalen schon vorhanden aber richten zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Schaden an. Laut Wettervorhersage sind für das kommende Wochenende Temperaturen bis 16°C gemeldet. Somit ist vor allem in den warmen Lagen mit einem verstärkten Zuflug der Stängelschädlinge zu rechnen. Bitte kontrollieren Sie ab sofort also regelmäßig Ihre Gelbschalen, um den Befall der Schädlinge überwachen zu können und um damit den idealen Behandlungstermin bestimmen zu können.
Die Bekämpfungsschwellen sind:
- Großer Rapsstängelrüssler: 5 Käfer pro Schale innerhalb von 3 Tage
- Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer pro Schale innerhalb von 3 Tage
Ist einer dieser Bekämpfungsrichtwerte auf einer Ihrer Rapsflächen überschritten, können Sie mit Pyrethroiden der Klasse 2 (z.B. Karate Zeon, Lambda WG, Decis forte…) eine Insektizidbehandlung durchführen. Bei der ersten Überfahrt wird die Zumischung eines Bordüngers empfohlen.
Im Gegensatz zum gefleckten Kohltriebrüssler macht der große Rapsstängelrüssler einen sehr kurzen Reifungsfraß weshalb nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle unmittelbar (3-4 Tage später) behandelt werden sollte.
WICHTIG: Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unverzichtbar, sich vor einer Insektizidbehandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, Natura-2000 usw.) ist das Aufstellen von Gelbschalen nach den Vorgaben des IPS+ vorgeschrieben. Eine Behandlung bei Raps in Schutzgebieten (IPS+) ist nur nach Überschreitung der Schadensschwelle zulässig. Dokumentieren Sie deshalb unbedingt die gefangenen Käfer. Des Weiteren ist ein unbehandeltes Spritzfenster anzulegen.