Winterraps – Überwachung des Einflugs notwendig
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 14.02.2022
Die Pflanzenschutzexpertin vom Amt in Bruchsal L. Merkle ruft in ihrem aktuellen Warndienst dazu auf jetzt den Einflug der unterschiedlichen Schädlingspopulationen im Winterraps zu überwachen. „Wir erwarten aktuell keinen Flug über der Schadensschwelle, aber es ist wichtig, den Flugbeginn festzuhalten,“ so die Karlsruher Beraterin und gibt in diesem Zusammenhang wichtige Tipps die beim Aufstellen von Gelbschalen beachtet werden sollten.
Je nach Wetterdienst gab es am Wochenende Temperaturvorhersagen bis 10°C, aber auch bis 14°C sind gemeldet worden. Die Stängelrüssler verlassen ihr Winterquartier ab Bodentemperaturen von ca. 7-8°C (obere Bodenschichten) und bei Tagestemperaturen von 10-12°C. Sobald diese Voraussetzung zwei bis drei Tage hintereinander erfüllt sind, werden Rapsbestände im Frühjahr angeflogen. Zur Überwachung des Einflugs sollten von nun an Gelbschalen in den Rapsbeständen aufgestellt werden. Die Bekämpfungsrichtwerte liegen bei 5 Käfern beim Großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.
Anbei einige Hinweise zum Aufstellen der Gelbschalen:
- Stellen Sie die Gelbschale in der Nähe einer vorjährigen Rapsfläche auf, da aus diesen Flächen die Rapsstängelrüssler in ihre diesjährigen Rapsflächen fliegen.
- Stellen Sie die Gelbschale nicht direkt am Feldrand auf, sondern etwas weiter im Bestand, da am Feldrand immer mehr Käfer sind als auf dem Gesamtschlag.
- Befüllen Sie Ihre Gelbschalen mit Wasser und etwas Spülmittel zum Brechen der Oberflächenspannung (Käfer bleiben dadurch in der Schale).
- Achten Sie auf ein Gitternetz über der Gelbschale, damit keine Nützlinge gefangen werden.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gelbschale mit dem Rapsbestand „mitwächst“.
- Gelbschalen im Frühjahr alle 2 – 3 Tage kontrollieren und reinigen, wenn erforderlich.
Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unverzichtbar, sich vor einer Insektizidbehandlung über das mengenmäßige Auftreten von Schaderregern ebenso im Klaren zu sein wie über die Artenzusammensetzung. In den Schutzgebieten (LSG, Natura-2000 usw.) ist das Aufstellen von Gelbschalen nach den Vorgaben des IPS+ vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur nach Überschreitung der Schadensschwelle zulässig - diese Daten müssen dokumentiert werden!
Hier nochmals der Link zum Thema IPS+:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz