Winterraps – Unnötige Behandlungen in jedem Fall vermeiden
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 08.10.2020
Der Pflanzenschutzexperte A. Lohrer rät zur Vermeidung unnötiger Behandlungen gegen Rapserdflöhe unbedingt Gelbschalen in den Beständen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Der Berater weiß, dass es sehr große Unterschiede im Befall der Einzelschläge gibt, teilweise sogar innerhalb der Schläge.
Aus Sicht des Experten ist eine Behandlung nur notwendig, wenn mehr als 50 Erdflöhe je Gelbschale in 3 Wochen bis zum 6-Blattstadium gefangen wurden.
Bei vielen Pyrethroiden ändert sich die Einstufung in B2 wenn gleichzeitig ein Azolfungizid zur Wuchsregulierung eingesetzt wird. Wenn sich vereinzelt blühende Unkräuter im Bestand befinden dürfen die Mittel erst nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr eingesetzt werden.
Über die Wuchsregulierung lässt sich diskutieren. Rückblickend betrachtet wäre diese Maßnahme in den zurückliegenden milden Winterhalbjahren nicht immer auf allen Schlägen notwendig gewesen. In diesem Jahr ist die Behandlung in den weit entwickelten Beständen in den meisten Fällen schon durchgeführt worden. Um in den verbleibenden Restbeständen jetzt noch ein Überwachsen und somit evtl. Auswinterung zu verhindern sollten bei weit entwickelten Beständen Carax (0,7-0,8 Liter/ha) oder Toprex (0,5 Liter/ha) mit der stärksten Wirkung zum Einsatz kommen. In weniger weit entwickelten Beständen können z.B. Tilmor (0,8 bis 1,0 Liter/ha), Ampera (0,8 bis 1,0 Liter/ha), oder Folicur (0,6 bis 0,8 Liter/ha) eingesetzt werden. In dünnen, schwachen Beständen kann auch auf diese Maßnahme verzichtet werden.