Zuckerrüben – 2. NAK durchführen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 01.05.2018
Die Zuckerrübenbestände sollten jetzt regelmäßig kontrolliert werden.
Wenn es weiterhin trocken bleibt, müssen die blattaktiven Mittel die Hauptlast tragen. Wegen des Eintrages von Abbauprodukten des Wirkstoffes Chloridazon ins Grundwasser wird die Anwendung von Chloridazon-Mitteln (Betoxon 65 WDG, Pyroquin Ultra, Rebell Ultra und Terlin DF) nicht mehr empfohlen.
Gegen die erneut aufgelaufenen Unkräuter sollten wirksame Mischpartner für die Tankmischung gewählt werden (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ in Tabelle 29 auf Seite 34).
Hinweis: In Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) sollte der freiwillige Verzicht zum Schutz des Grundwassers unbedingt eingehalten werden.
Leider wurde auch im vergangenen Jahr die Vereinbarung nicht von allen Landwirten eingehalten. Wenn die hohe Belastung des Grundwassers weiter anhält oder sogar zunimmt, muss, wie im Wasserschutzgebiet Killingsäcker, befindlich in den Gemarkungen Öhringen-Büttelbronn, Öhringen Schwöllbronn und Zweiflingen-Westernbach, mit einem Verbot des Wirkstoffes Chloridazon in weiteren Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen gerechnet werden (NG301-1).
Achtung: Aufgrund der Anwendungsbestimmung NG415 ist auf allen sandigen Böden (weniger als 17% Ton und weniger als 50% Schluff) die Anwendung von Chloridazon verboten. Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17% Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff! Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben.