Pflanzenschutzmittel – ABC V14-Notfallzulassung zur Bekämpfung des Apfelwicklers
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ABC V14 mit dem Wirkstoff Wirkstoff Cydia pomonella Granulovirus Isolat V14 zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelwickler (Cydia pomonella L.) in Kernobst begrenzt.
Die Zulassung von ABC V14 wird für die Zeit vom 11. Mai 2020 bis zum 7. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 525 Liter, ausreichend für ca. 420 ha ökologisch wirtschaftende Betriebe mit nachgewiesenen Resistenzproblemen, begrenzt
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Apfelwickler im Freilandanbau von Kernobst darf ab dem Schlüpfen der ersten Larven gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 10 Anwendungen begrenzt. Als Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen wurden maximal 8 sonnige Tage festgelegt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 50 ml/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (bei max. 2,5 m Kronenhöhe). Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.