Pflanzenschutzmittel – Achtung: Änderungsbescheid für Pirimor G
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 02.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb hat heute einen Änderungsbescheid übermittelt.
Die bisher über eine Notfallzulassung zugelassene Menge für Pirimor G von 6.000 kg zur Behandlung einer Fläche von 20.000 ha wurde um weitere 4.500 kg zur Behandlung einer zusätzlichen Fläche von 15.000 ha auf insgesamt 10.500 kg zur Behandlung einer gesamten Fläche von 35.000 ha erhöht.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.