Pflanzenschutzmittel – Änderung einer bestehenden Notfallzulassung zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.02.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole für die Bekämpfung des Apfelblütenstechers eine Änderung mitgeteilt.
Achtung NEU: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.