Pflanzenschutzmittel – Änderungen bei der Notfallzulassung für Cruiser 600 FS
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.01.2020
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, informiert heute über vorgenommene Änderungen bei der Notfallzulassung für Cruiser 600 FS. Die Aussaat von mit Cruiser 600 FS gebeiztem Zuckerrüben-Saatgut ist auch mit einem pneumatischen Gerät möglich. Die Kennzeichnung auf Packungen mit gebeiztem Saatgut wurde wie folgt geändert:
"Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf mit mechanischen oder pneumatischen Sägeräten erfolgen. Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (http://www.julius-kuehn.de/geraete.htm)."
Die folgende Anwendungsbestimmung NH681 wurde gestrichen: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s."