Pflanzenschutzmittel – Änderungshinweis zur Notfallzulassung von Movento SC 100 im Beerenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Änderungsmitteilung zu Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) übermittelt.
In dieser Mitteilung werden die Angaben zum Anwendungszeitpunkt in der Fassung der Anwendung um die Beschreibung „vor der Blüte“ für Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere wie folgt ergänzt ist:
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandanbau von Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere), Brombeere zur Bekämpfung der Adulte und Wanderlarven nachfolgender Schadorganismen gesprüht werden:
- Maulbeerschildlaus (Pseudaulacaspis pentagona),
- Gemeine Napfschildlaus (Parthelocanium corni),
- Gemeine Kommaschildlaus (Lepidosaphes ulmi),
- Pfirsichschildlaus (Parthenolecanium persicae),
- San José Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus),
- Wollige Rebenschildlaus (Pulvinaria vitis),
- Zitrusschmierlaus (Planococcus citri)
Dabei gelten nachfolgende, kulturspezifisch festgelegte Anwendungszeitpunkte:
- Vor der Ernte für Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere, vor der Blüte für Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere sowie
- nach der Ernte für Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere), Brombeere und Heidelbeere, nach Warndienstaufruf (geändert 21.4.2021)
In den genannten Anwendungszeiträumen müssen die unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Kulturen wie folgt beachtet werden:
- Johannisbeere, Stachelbeere: BBCH 71 bis 81
- Heidelbeere: BBCH 71 bis 81 und ab BBCH 91 Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere),
- Brombeere: bis BBCH 57 und ab BBCH 91
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen und je Jahr auf jeweils 2 Anwendungen im Mindestabstand von 14 Tagen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit(en)
Die Aufwandmenge wurde auf 0,75 Liter/ha in 600 bis 1000 Liter Wasser/ha festgesetzt. Maximal dürfen je Kultur nur insgesamt 1,5 Liter/ha und Jahr gesprüht werden.
Die Wartezeiten nach der jeweils letzten Behandlung wurden wie folgt festgelegt: „F“ gilt in Himbeere, Brombeere: Das heißt die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
In den Kulturen Stachelbeere, Heidelbeere, Johannisbeere ist dagegen eine Wartezeit von exakt 14 Tagen zwingend einzuhalten.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.