Pflanzenschutzmittel – Änderungsmitteilung bei einer Zulassung für Notfallsituationen
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 11.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ausschließlich zur Aussaat des bereits in 2019 mit TMTD 98% Satec (Wirkstoff: Thiram) gebeizten Rapssaatgutes eine Zulassung für die Zeit vom 15. Juli bis zum 11. November 2020 für 120 Tage erteilt.
Die auf den Packungen mit gebeiztem Saatgut aufgeführten Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen (SF6142-1).
Folgende Anwendungsbestimmung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG gestrichen:
(NH NEU) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Behandeltes Saatgut nur in Einzelkornablage in die Saatrille ablegen, mit anschließendem Zustreichen.