Pflanzenschutzmittel – Änderungsmitteilung für eine vor Kurzem ausgestellte Notfallzulassung im Gemüseanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Asolux mit dem Wirkstoff Asulam zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Senecio und Polygonum in Spinat (einschließlich Saatguterzeugung), frischen Kräutern, und Wolliger Fingerhut (Digitalis lanata) begrenzt.
Die Zulassung von Asolux wird für die Zeit vom 11. Mai 2020 bis zum 7. September 2020 wurde gestrichen. Das Mittel darf nun im Zeitraum zwischen dem 11. Mai bis 7. September gespritzt werden.
Nichts geändert hat sich an den Angaben zur sachgerechten Anwendung in Spinat, an der Aufwandmenge und Wartezeit in Spinat sowie an den Angaben zur sachgerechten Anwendung in Fingerhut (Digitalis lanata) und an den entsprechenden Angaben zur Aufwandmenge und Wartezeit in Fingerhut.
Selbst verständlich gilt auch weiterhin der Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.