Pflanzenschutzmittel – Änderungsmitteilung zur Notfallzulassung von Apron XL zum Einsatz in Gemüse
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 10.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Produkt Apron XL mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Änderung bei der Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz übermittelt.
Im Abschnitt A des entsprechenden Bescheides wird auf Wunsch der Antragstellerin im Absatz IV (Aussaat des produzierten und importierten Saatgutes in Deutschland) der Zeitraum zur Aussaat des Saatgutes auf den 10. März 2022 vorgezogen. Der Absatz wird daher wie folgt geändert:
IV. Zur Aussaat des unter I. produzierten, unter III. importierten und aus vorigen Beizungen vorhandenen Saatgutes in Deutschland vom 10. März 2022 bis zum 7. Juli 2022. Für die Kultur Speisezwiebel gilt für die Aussaat abweichend der Zeitraum 1. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022. Die zugelassene Menge wird auf 1.226 Liter ausreichend für eine Fläche von 66.204 ha begrenzt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.