Pflanzenschutzmittel – Apron XL als zeitlich befristete Notfallzulassung zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 22.11.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Apron XL mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M als Notfallzulassung zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Behandlung von Sonnenblumensaatgut gegen Pythium Arten und Falschen Mehltau sowie auf das Inverkehrbringen des gebeizten Saatgutes wie nachfolgend beschrieben beschränkt:
I. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. März 2023. Die zugelassene Menge wird auf 760 Liter ausreichend für 252 Tonnen Saatgut zur späteren Aussaat auf einer Fläche von ca. 67.223 ha begrenzt.
II. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. März 2023, das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten vorgesehen ist, die ihrerseits Notfallzulassungen oder Genehmigungen zur Verwendung des gebeizten Saatgutes erteilt haben. Die zugelassene Menge wird auf 200 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 67 Tonnen und eine Fläche von ca. 17.800 ha begrenzt. Die entsprechenden Mengen gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Tabelle 1: Mengen zur Verbringung des gebeizten Saatgutes in andere Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat | Kultur | Menge Saatgut [t] | Fläche [ha] | Menge Produkt [L] |
Italien | Sonnenblume | 33,33 | 8.889 | 100 |
Ungarn | Sonnenblume | 33,33 | 8.889 | 100 |
Summe |
| 66,66 | 17.778 | 200 |
III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Ungarn nach Deutschland in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2023. Die zugelassene Menge wird auf 200 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 67 Tonnen für eine Fläche von ca. 17.778 ha begrenzt.
IV. Zur Aussaat des unter I. produzierten und unter III. importierten Saatgutes in Deutschland vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2023. Die zugelassene Menge wird auf 960 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 319 Tonnen für eine Fläche von ca. 85.000 ha begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen von Apron XL darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat im BBCH-Stadium der Kultur „00“ aufgebracht werden.
- Zur Produktion von Saatgut (siehe Text oben Abschnitt I.): In Räumen zur anschließenden Aussaat im Freiland.
- Zur Produktion von Saatgut zum Export (siehe Text oben Abschnitt II.): In Räumen zum anschließenden Export.
- Zum Import von gebeiztem Saatgut (siehe Text oben Abschnitt III.): Aussaat im Freiland
- Zur Aussaat im Freiland (siehe Text oben Abschnitt IV): Aussaat im Freiland
Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 300 ml/dt Saatgut in 500 bis 1800 ml Wasser/dt Saatgut. Der maximale Mittelaufwand beträgt 3,75 kg Saatgut/ha, entsprechend 11,25 ml/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.