Pflanzenschutzmittel – Ausweitung der Fläche für Notfallzulassung in Gerste
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 05.05.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 30.03.2022 das Präparat Folpan 500 SC mit dem Wirkstoff Folpet befristet zugelassen. Heute erfolgt die Mitteilung, dass das BVL die Ausweitung der Fläche für Notfallzulassung von FOLPAN 500 SC gegen Ramularia in der Gerste genehmigt hat. In diesem Zusammenhang hat das BVL hat die Fläche für die Anwendung von FOLPAN 500 SC gem. Art. 53 (EU-Verordnung 1107/2009) gegen Ramularia in Sommer- und Wintergerste jetzt auf insgesamt 110.000 ha bundesweit erhöht.
Somit können nun mehr Landwirte Folpan 500 SC im Rahmen der Notfallzulassung gegen Ramularia in der Gerste nutzen. Der Einsatz ist bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf gestattet und vom 01.04.2022 bis 29.07.2022 für 120 Tage zulässig.
Achtung: Folpan 500 SC wird in der guten fachlichen Praxis immer in Kombination mit einem Mittel aus einer anderen Wirkstoffklassen eingesetzt. Laut Notfallzulassungsbescheid muss FOLPAN 500 SC in Gerste in Kombination mit einem anderen Mittel eingesetzt werden, das entweder Prothioconazol oder Mefentrifluconazol enthält.