Pflanzenschutzmittel – Befristete Carnadine-Notfallzulassung für Zuckerüben und Futterrüben
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 18.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Carnadine mit den Wirkstoff Acetamiprid befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker-und Futterrübe beschränkt.
Die Zulassung von Carnadine wird für die Zeit vom 1. April 2022 bis zum 29. Juli 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 5.000 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend um bei einer zweimaligen Anwendung eine Fläche von 10.000 ha zu behandeln.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Carnadine darf im Freilandanbau von Zuckerrübe und Futterrübe nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Frühjahr - Sommer zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 12 bis 39 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Behandlungen muss mindestens 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 0,25 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha festgelegt. Die Wartezeit in Zuckerrübe und Futterrübe wurde auf exakt 35 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.