Pflanzenschutzmittel – Befristete Notfallzulassung für Mospilan in Zucker- und Futterrüben
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 18.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Mospilan SG mit den Wirkstoffen Acetamiprid befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe und Futterrübe beschränkt
Die Zulassung von Mospilan SG wird für die Zeit vom 30. März 2022 bis zum 27. Juli 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 2.500 kg begrenzt. Diese Menge ist ausreichend um bei einer einmaligen Anwendung eine Fläche von 10.000 ha zu behandeln
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Mospilan SG darf in Zuckerrübe und Futterrübe gegen Larven und Imagines von Blattläusen als Virusvektoren nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis 39 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 250 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser pro ha festgelegt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.