Pflanzenschutzmittel – Exirel gegen Rapserdfloh als zeitlich befristete Notfallzulassung
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 24.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Rapserdfloh in Winterraps beschränkt.
Die Zulassung von Exirel wird für die Zeit vom 15. August 2022 bis zum 13. Dezember 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist ausschließlich auf 40.000 Liter begrenzt und damit ausreichend für eine Befallsfläche von 100.000 ha Winterraps bei einer Behandlung.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen von Exirel darf in Winterraps nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 10 bis BBCH 19 gegen Larven und Adulte des Rapserdflohs gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt 0,4 Liter/ha in mind. 200 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.