Pflanzenschutzmittel – Gefahr erkannt: Notfallzulassung für die Drahtwurmbekämpfung steht
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 28.06.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Trika Expert (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Speisezwiebeln gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 28. Oktober 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 4.500 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Anbaufläche etwa 300 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Trika Expert darf im Larvenstadium des Schadorganismus bei der Aussaat, nach Warndienstaufruf und nur im Freilandanbau von Speisezwiebeln eingesetzt werden deren Nutzung als Trockenzwiebel vorgesehen ist. Die Mittelausbringung erfolgt durch Streuen mittels Granulatstreuer. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Kultur und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 15 kg/ha festgesetzt. Insgesamt darf Einsatz von 0,375 g/lfm bei einem Reihenabstand von 25 cm nicht überschritten werden.
Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.