Pflanzenschutzmittel – Kartoffelbauern können aufatmen: Notfallzulassungen ermöglichen die zielgerichtete Bekämpfung von Schnellkäferlarven
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.02.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Trika Expert (Wirkstoff lambda-Cyhalothrin) und FORCE EVO (Wirkstoff Tefluthrin) zugelassen. Die Zulassung der beiden Präparate ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf Starkbefallsflächen in Kartoffeln beschränkt.
Die jeweilige Zulassung der beiden Präparate wird für die Zeit vom 3. Februar 2021 bis zum 2. Juni 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Trika Expert-Menge wird auf 75.000 kg, ausreichend für ca. 5.000 ha Starkbefallsflächen begrenzt. Die bundesweit zugelassene FORCE EVO-Menge wird auf 80.000 kg, ebenfalls ausreichend für ca. 5.000 ha Starkbefallsflächen begrenzt
Trika Expert - Angaben zur sachgerechten Anwendung - Kartoffeln
Das Streuen des Mittels ist im Freiland-Ackerbau von Speise-, Veredelungs-, Stärke- und Pflanzkartoffeln vorgesehen und beim Legen der Kartoffeln möglich. Die Einbringung muss über Granulatstreuer in die offene Furche erfolgen und eine sofortige, vollständige Bedeckung zur Folge haben. An jede Granulatstreueinheit dürfen maximal 2 Reihen angeschlossen werden, damit die Ganulatleitungen möglichst senkrecht zu den Scharen verlaufen. Vor Beginn der Ausbringung ist das Granulatstreugerät entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers zu kalibrieren (Abdrehprobe). Die Anwendung erfolgt zum Zeitpunkt des Larvenstadiums des Schaderregers und ist im Entwicklungsbereich der Kultur BBCH 00 möglich. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Trika Expert - Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 15 kg/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Force EVO - Angaben zur sachgerechten Anwendung - Kartoffeln
Das Streuen des Mittels ist im Freiland-Ackerbau von Speise-, Veredelungs-, Stärke- und Pflanzkartoffeln vorgesehen und beim Legen der Kartoffeln möglich. Die Einbringung in die offene Furche muss über Granulatstreuer erfolgen und die sofortige vollständige Bedeckung nach sich ziehen. Die Anwendung erfolgt zum Zeitpunkt des Larvenstadiums des Schaderregers und ist im Entwicklungsbereich der Kultur BBCH 00 möglich. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Force EVO - Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 16 kg/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für beide Präparate gilt, gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.