Pflanzenschutzmittel – Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege unter hohen Auflagen und zeitlich eingeschränkt bekämpfbar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zugelassen.
Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen
- die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche und
- die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich
Die Zulassung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und gegen die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche wird vom 5. Mai 2021 bis zum 1. September 2021 erteilt.
Die für diese Indikationen bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 11.800 Liter für zwei Behandlungen begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 6.100 ha Gesamtfläche (davon 400 Liter für 400 ha Wasserschutzgebiete mit maximal 1,0 Liter/ha bei einer Behandlung).
Die Zulassung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich wird vom 15. Juni 2021 bis zum 12. Oktober 2021 erteilt.
Die für diese Indikationen bundesweit zugelassene Mittelmenge wird in diesen Kulturen auf 4.125 Liter für zwei Behandlungen und ist damit ausreichend für etwa 2.900 ha (davon 225 Liter für 300 ha Wasserschutzgebiete mit maximal 1,0 Liter/ha bei einer Behandlung) Gesamtfläche begrenzt.
Anmerkung: Kombiniert aus allen o.g. Indikationen ergibt sich eine bundesweit zugelassene Gesamtmittelmenge von 15.925 Liter.
Achtung: Bei den nachfolgenden Angaben zur sachgerechten Anwendung muss nicht nur wird kulturspezifisch differenziert werden, sondern auch dabei, ob die Exirel-Anwendung innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten erfolgen soll. Gleiches gilt für Anzahl möglicher Anwendungen und die jeweils angegebenen (Gesamt-)Aufwandmengen je Kultur/Jahr.
Angaben zur sachgerechten Anwendung – Anwendung 1: außerhalb von Wasserschutzgebieten
Exirel darf nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife als Spritz- oder als Sprühanwendung im Freilandanbau von Süßkirsche, Sauerkirsche gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata und gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), im Entwicklungszeitraum der genannten Kulturen in BBCH 81 bis BBCH 87 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den hier genannten Kulturen und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit - Anwendung 1: außerhalb von Wasserschutzgebieten
Der Mittelaufwand 0,375 Liter/ha und je mKronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Insgesamt darf die maximale Ausbringmenge von 1,0 Liter/ha je Behandlung nicht überschritten werden. Daraus ist abzuleiten, dass die Gesamtausbringmenge von maximal 2,0 Liter/ha je Kultur/Jahr nicht überschritten werden darf. Die Wartezeiten in Süßkirsche und Sauerkirsche wurde auf exakt 7 Tage festgelegt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung – Anwendung 2: innerhalb von Wasserschutzgebieten
Exirel darf nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife als Spritz- oder als Sprühanwendung im Freilandanbau von Süßkirsche, Sauerkirsche gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata und gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), im Entwicklungszeitraum der genannten Kulturen in BBCH 81 bis BBCH 87 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den hier genannten Kulturen und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Anwendung 2: innerhalb von Wasserschutzgebieten
Der Mittelaufwand 0,375 Liter/ha und je mKronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je mKronen-höhe. Insgesamt darf die maximale Ausbringmenge von 1,0 Liter/ha je Behandlung nicht überschritten werden. Daraus ist abzuleiten, dass die Gesamtausbringmenge von maximal 1,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr nicht überschritten werden darf. Die Wartezeiten in Süßkirsche und Sauerkirsche wurde auf exakt 7 Tage festgelegt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung – Anwendung 3: außerhalb von Wasserschutzgebieten
Exirel darf nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife als Spritz- oder als Sprühanwendung im Freilandanbau von Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle, Pfirsich gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), im Entwicklungszeitraum der genannten Kulturen in BBCH 81 bis BBCH 87 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den hier genannten Kulturen und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit - Anwendung 3: außerhalb von Wasserschutzgebieten
Der Mittelaufwand 0,375 Liter/ha und je mKronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Insgesamt darf die maximale Ausbringmenge von 0,75 Liter/ha je Behandlung nicht überschritten werden. Daraus ist abzuleiten, dass die Gesamtausbringmenge von maximal 1,5 Liter/ha je Kultur/Jahr nicht überschritten werden darf. Die Wartezeiten in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle beträgt exakt 7 Tage. In Pfirsich wurde ebenfalls eine Wartezeit von 7 Tagen festgelegt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung – Anwendung 4: innerhalb von Wasserschutzgebieten
Exirel darf nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife als Spritz- oder als Sprühanwendung im Freilandanbau von Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle, Pfirsich gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), im Entwicklungszeitraum der genannten Kulturen in BBCH 81 bis BBCH 87 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den hier genannten Kulturen und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit - Anwendung 4: innerhalb von Wasserschutzgebieten
Der Mittelaufwand 0,375 Liter/ha und je mKronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronen-höhe. Insgesamt darf die maximale Ausbringmenge von 0,75 Liter/ha je Behandlung nicht überschritten werden. Daraus ist abzuleiten, dass die Gesamtausbringmenge von maximal 0,75 Liter/ha je Kultur/Jahr nicht überschritten werden darf. Die Wartezeiten in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle beträgt exakt 7 Tage. In Pfirsich wurde ebenfalls eine Wartezeit von 7 Tagen festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.