Pflanzenschutzmittel – Menge der Notfallzulassung angepasst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.12.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass mittlerweile auch für Frankreich eine Notfallzulassung für Apron XL zur Beizung von Sonnenblumensaatgut vorliegt. Deshalb wird die Menge zur Produktion von Saatgut in Deutschland erhöht.
Die Zulassung ist nach wie vor ausschließlich auf die Behandlung von Sonnenblumensaatgut gegen Pythium Arten und Falschen Mehltau sowie auf das Inverkehrbringen des gebeizten Saatgutes beschränkt. Bei den exakten Zeiträumen der Zulassung und bei der jeweils bundesweit zugelassenen Mittelmenge wird ab sofort wie folgt differenziert:
I. Zur Produktion von Saatgut (Antrag 2, AZ 200.21320.0.357082) in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022. Die zugelassene Menge wird auf 80 Liter ausreichend für 26,6 Tonnen Saatgut zur späteren Aussaat auf einer Fläche von ca. 7.200 ha begrenzt.
II. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022 (Antrag 1, AZ 200.21320.0.356543), das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten vorgesehen ist, die ihrerseits Notfallzulassungen oder Genehmigungen zur Verwendung des gebeizten Saatgutes erteilt haben. Die zugelassene Menge wird auf 250 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 83,4 Tonnen und eine Fläche von ca. 22.200 ha begrenzt. Die entsprechenden Mengen gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Tabelle 1: Mengen zur Verbringung des gebeizten Saatgutes in andere Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat | Kultur | Menge Saatgut Tonnen | Fläche ha | Menge Produkt Liter |
Italien | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Rumänien | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Ungarn | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Frankreich | Sonnenblume | 33,33 | 8.889 | 100 |
Summe | 83,43 | 22.221 | 250 |
III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut nach Deutschland in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2022 (Antrag 3, AZ 200.21320.0.357085). Die zugelassene Menge wird auf 260 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 86,6 Tonnen für eine Fläche von ca. 23.241 ha begrenzt. Die innergemeinschaftliche Verbringung ist nach dem jetzigen Stand lediglich aus Rumänien, Ungarn und Frankreich möglich. Die entsprechenden Mengen gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Tabelle 2: Mengen zur Verbringung von gebeiztem Saatgut nach Deutschland
Mitgliedstaat | Kultur | Menge Saatgut Tonnen | Fläche ha | Menge Produkt Liter |
Rumänien | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Ungarn | Sonnenblume | 33,34 | 8.888 | 100 |
Frankreich | Sonnenblume | 36,66 | 9.909 | 110 |
Summe | 86.67 | 23.241 | 260 |
IV. Zur Aussaat des unter I. produzierten, unter III. importierten und aus vorherigen Beizungen vorhandenen Saatgutes (Antrag 4, AZ 200.21320.0.357086) in Deutschland vom 1. April 2022 bis zum 29. Juli 2022. Die zugelassene Menge wird auf 340 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 113,3 Tonnen für eine Fläche von ca. 30.600 ha begrenzt.
Achtung: Alle Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und zu den Wartezeiten wurden nicht geändert und müssen nach wie vor zwingend eingehalten werden.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.